Information zur Jahresverbrauchsabrechnung 2025
Sie haben Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung? Dann haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Abrechnung zusammengestellt.


Wir sorgen für eine sichere und verlässliche Energieversorgung
Sie haben Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung? Dann haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Abrechnung zusammengestellt.
Kundennah, zukunftsorientiert und verantwortungsvoll – das sind wir. Immer da, wenn es darauf ankommt, für Herten und die Region. Unsere Produkte und Energielösungen überzeugen, helfen beim Energiesparen und leisten einen positiven Beitrag für unsere Umwelt.
Informieren Sie sich hier über unsere Produkte und Serviceleistungen.

Bei der eigenen Energieversorgung steigt die Nachfrage nach Modellen mit möglichst hoher Unabhängigkeit vom Stromnetz kontinuierlich. Zum 125-jährigen Jubiläum bieten die Hertener Stadtwerke nun das ideale Paket für alle, die autarker werden möchten – und geben auf das klimafreundliche Rundum-sorglos-Paket auch noch einen Geburtstagsrabatt von 1+2+5 = 8 Prozent.
Energie, die Heimat schafft - dafür stehen wir als Hertener Stadtwerke. Seit dem Start der Gasversorgung im Jahr 1900 sind wir kontinuierlich gewachsen und machen Herten längst nicht nur als Energieversorger ein Stückchen lebenswerter. Unser Jubiläumsfilm zeigt, wo wir herkommen und wohin unser Weg führt. Gemeinsam mit Ihnen.

Mit unserer neuen App „Meine HSW“ haben Sie Ihre Energieversorgung, die Hertener Bäder, zahlreiche Dienstleistungen und Informationen immer griffbereit. Unsere App bietet Ihnen umfassende Funktionen, um Ihren Alltag effizienter zu gestalten und stets bestens informiert zu sein. Ihre Energie, Ihr Service, Ihre Stadt – alles in einer App!
Wichtige Neuerung: Meldefrist bei Umzügen ab Juni 2025
Bitte beachten: Ab Juni 2025 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die Auswirkungen auf Ihre Energieversorgung bei einem Umzug hat. Künftig gilt: Eine rückwirkende An- oder Abmeldung Ihrer Energielieferung ist nicht mehr möglich.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie einen Umzug planen, teilen Sie uns diesen bitte mindestens 14 Tage vor Ihrem Auszug mit – idealerweise direkt nach Abschluss oder Kündigung Ihres Mietvertrags. Nur so kann Ihre Schlussrechnung korrekt zum Auszugstermin erstellt werden – und es wird ausschließlich Ihr tatsächlicher Verbrauch berechnet.
Wichtig: Erfolgt Ihre Umzugsmitteilung zu spät, müssen eventuelle Differenzen in der Abrechnung direkt zwischen den Mietparteien geklärt werden.