Zwei Männer in Einsatzkleidung stehen mit einem weißen Bulli vor einigen Stromkabeln.
Zwei Männer in Einsatzkleidung stehen mit einem weißen Bulli vor einigen Stromkabeln.

Stromnetz

Netzanschluss

Grundlagen für den Netzanschluss

Grundlage für den Netzanschluss ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in der derzeit gültigen Fassung. Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV gibt die Hertener Stadtwerke GmbH bekannt, dass die NAV einschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der Hertener Stadtwerke GmbH Anwendung findet. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NAV bleibt unberührt.

Die technischen Mindestanforderungen ergeben sich aus den TAB 2019 (PDF).

Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers (PDF)

Anmeldung des Netzanschlusses

Für die Anmeldung eines Netzanschlusses stellt der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer das Netzanschlussportal zur Verfügung. Der Anschlussnehmer erhält nach Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars und der darauf hin erfolgten Ortsbegehung eine Kostenmitteilung, den Netzanschlussvertrag (einschl. Niederspannungsanschlussverordnungen, Ergänzende Bedingungen) sowie einen Termin für die Ausführung. Zur Inbetriebsetzung ist das dafür bestimmte Inbetriebsetzungsformular zu verwenden.

Netznutzung

Informationen zur Netznutzung

Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftsgesetz(EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung sowie der Abschluss des von der BNetzA festgelegten Netznutzungs-/ Lieferantenrahmenvertrages Strom in der derzeit geltenden Fassung vom 01.04.2022 (Az.: BK6-20-160 unter Berücksichtigung der Anpassungen durch die Mitteilung Nr. 27: Verschiebung der Umsetzung der Datenformate einschließlich der Marktkommunikation 2022 auf den 01.10.2022 ) zwischen Lieferant und Netzbetreiber. 

Unsere Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag sowie alle Anlage zum Vertrag finden Sie in unserem Downloadcenter.

Sofern Sie den Abschluss dieses Vertrages mit uns beabsichtigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter, Frau Dröghoff (Tel. 02366/307-164) oder Herr Anhuth (Tel. 02366/307-155) - E-Mail: em@herten.de 

Wir werden Ihnen umgehend den gewünschten Vertrag per E-Mail zusenden.

Netzzugang/Entgelte

Die Entgelte für die Nutzung unseres Stromverteilnetzes, das Referenzpreisblatt zu Ermittlung vermiedener Netzentgelte sowie die Hochlastzeitfenster finden Sie in unserem Downloadcenter.

Netzstruktur

Kennzahlen

Daten zur Netzstruktur (31.12.2022)

Längenangaben
Stromkreislänge KabelMittelspannung258,82 km
 Niederspannung437,43 km
Stromkreislänge FreileitungNiederspannung0,06 km
Umspannebenen
Umspannung HS/MS Installierte Leistung der Umspannebene
Umspannung MS/NS 99,68 MVA
Netzgebiet
Geografische Fläche Netzgebiet37,33 km²
Versorgte Fläche18,16 km²
Einwohnerzahl im Netzgebiet Hertener Stadtwerke63.217
Angaben zum vorgelagerten Netz
Eigene Entnahme aus vorgelagertem Netz57.422.318 kWh
Höchste zeitgleiche Jahresentnahmelast aus dem vorgelagerten Netz22.386,00 kW
Entnahmestellen
Umspannung HS/MSAnzahl der Entnahmestellen
Mittelspannung95
Umspannung MS/HS16
Niederspannung (RLM)74
Niederspannung (SLP)39.436
Veröffentlichungspflichten nach §17 Abs. 2 Nr. 1-7 StromNZV

Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages im Verteilnetzgebiet der Hertener Stadtwerke GmbH

Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet der Messstellenbetrieb erbracht werden soll.

Die BNetzA hat unter dem 23.08.2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrages beschlossen (Az. BK6-17-042 (Strom) und BK7-17-026 (Gas)). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.

Gerne bieten wir Ihnen den Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrages Strom und Gas an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.

Zum Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages finden Sie hier alle Informationen.

Netzverluste

Höhe der DurchschnittsverlusteMittelspannung1,00 %
 Umspannung MS/NS2,40 %
 Niederspannung2,69 %
Durchschnittliche Beschaffungskosten der Verlustenergie 5,480 ct/kWh
Jahreshöchstlast 34.228 kW
Datum und 1/4-Stunde der Jahreshöchstlast 26.02.2022 18:00
Vergütung für Jahresmehr- und mindermengen bei Standardlastprofilen: Differenz zwischen bilanzierter und tatsächlich verbrauchter Energie siehe MMM-Preisveröffentlichung des BDEW

 

Grund- und Ersatzversorgung

Gemäß § 36 Abs. 2 wurde zum Stichtag 01.07.2021 die Feststellung des Grundversorgers für das Versorgungsgebiet Herten vorgenommen und wird nachstehend bekannt gegeben:

Stromversorgung: Hertener Stadtwerke GmbH

Die Festlegung des Grundversorgers gilt für die Dauer vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024.
Die nächste Festlegung erfolgt zum 01.07.2024.

Bei der Festlegung des Netzgebietes des Grundversorgers ist das Konzessionsgebiet zugrunde gelegt worden.

Redispatch 2.0

Mit den gesetzlichen Regelungen zum Redispatch 2.0 werden Netzbetreiber dazu berechtigt und verpflichtet, im Fall von Gefährdungen oder Störungen der Netzsicherheit (im Folgenden: Netzengpässen) u.a. auf die Erzeugungsleistung von Stromerzeugungsanlagen zuzugreifen, um den Netzengpass zu beseitigen: Die Erzeugungsleistung einer Stromerzeugungsanlage wird (ggf. ferngesteuert) reduziert oder – was auch denkbar ist – erhöht.

Erfahren Sie in unseren FAQ zum Redispatch 2.0 mehr.

Ihr Ansprechpartner