Ein aufgeschnittenes Stromkabel mit vier innenliegenden Kabeln Phase 1, Phase 2, Phase 3 und Erde.
Ein aufgeschnittenes Stromkabel mit vier innenliegenden Kabeln Phase 1, Phase 2, Phase 3 und Erde.

Stromkennzeichnung

Die Stromkennzeichnung zeigt unseren Strommix. Denn unsere Kunden sollen wissen, wie klimaschonend unser Strom ist. Fakt ist: Wir nutzen weder Kohle noch Kernkraft und unsere CO2-Emissionen liegen im Mittel bei nur 1 g je kWh – im Gegensatz zu 421 g je kWh in der gesamtdeutschen Stromerzeugung. 

Keine Kohle, keine Atomkraft

Richtig ist: Auch wir kommen aktuell noch nicht ohne fossile Energieträger aus. Aber wir arbeiten permanent intensiv daran, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Und dafür setzen wir weder Kohle noch Kernkraft ein, sondern ein modernes Abfallkraftwerk, das bei der Entsorgung hilft, relativ geringe Emissionen erzeugt und hier in der Region eine Menge Arbeitsplätze sichert.

Unsere aktuelle Stromkennzeichung

Kennzeichnung der Stromlieferung 2022

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 geändert am 22. Mai 2023 (Angaben auf Basis der Daten für das Jahr 2022).

Fragen und Antworten

Warum muss der gelieferte Strom gekennzeichnet werden?

Die Stromkennzeichnungspflicht besteht aufgrund des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005. Geregelt ist diese im § 42 des EnWG. Die erstmalige Durchführung der Stromkennzeichnung ist dort ab 15. Dezember 2005 vorgeschrieben. Ziel ist es, den Kunden- und Verbraucherschutz zu gewährleisten und umfassende Informationen für die Endverbraucher zur Verfügung zu stellen.

Wie wird der Strommix ermittelt?

Die Eigenschaft des Stroms ist gegenüber Letztverbrauchern im Rahmen der Stromkennzeichnung auszuweisen. Die Ermittlung des Strommixes erfolgt auf Basis des jeweils gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es soll eine Informationskette von der Erzeugung bis zum Vertrieb abgebildet werden. Als branchenübergreifende Lösung wird zur Ermittlung des Strommixes der Leitfaden der Stromkennzeichnung genutzt. Dieser wird vom Bund der Energiewirtschaft (bdew) erstellt und heraus gegeben.

Welche Probleme ergeben sich bei der Stromkennzeichnung?

Ein Nachweis ist nur in Bezug auf die Stromherkunft, d.h. die Erzeugung möglich. Der tatsächliche Transport von Elektrizität kann nicht nachgewiesen werden.

Wer muss die Stromkennzeichnung durchführen?

Die Pflicht zur Veröffentlichung der Stromkennzeichnung haben alle Energieversorgungsunternehmen, die in Deutschland Letztverbraucher beliefern. Nach § 42 des EnWG sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, in ihren Rechnungen bzw. Anlagen zur Rechnung und in Werbematerial, das auf den Verkauf von Strom ausgerichtet ist, die Anteile der einzelnen Energieträger anzugeben. Durch diese Information sollen die Endkunden über den Gesamtenergieträgermix ihres Energieversorgungsunternehmen informiert werden.

Was beinhaltet das Stromkennzeichen?

Das Stromkennzeichen macht Angaben zu den Energieträgern. Hierbei wird nach Kernkraft, fossilen und sonstigen Energieträgern sowie erneuerbaren Energien unterschieden. Unter fossilen und sonstigen Energieträgern wird die Stromerzeugung z.B. aus Braun- und Steinkohle, Erdgas und aus dem fossilen Anteil von Müllverbrennungsanlagen summiert. Erneuerbare Energien spiegeln die umweltfreundliche Erzeugung aus Wasser- und Windkraft oder auch Solarenergie wider. Zusätzlich zu den Energieträgern werden Angaben zu den Umweltauswirkungen dargestellt. Diese zeigen einerseits den radioaktiven Abfall, der bei der der Erzeugung des Stroms aus Kernenergie entsteht, andererseits den CO2-Ausstoß, der mit der Nutzung des jeweiligen Energieträgers einhergeht. Beide Werte werden in g/kWh dargestellt.

Welche Vergleichswerte machen dem Kunden eine Einschätzung der Werte möglich?

Das Stromkennzeichen beinhaltet Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland, die zum Vergleich mit den Werten des Energieversorgungsunternehmens herangezogen werden können. Diese Werte werden vom BDEW angegeben.

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