Zur Bearbeitung eingehender Versorgungsanträge werden sowohl bei Neubauten als auch bei bestehenden Gebäuden folgende aufgeführte Unterlagen und Infos benötigt:
Lageplan
Bei dem Lageplan handelt es sich um einen Katasterplan, der vom Katasteramt geführt wird. Auf dem Lageplan sind die jeweiligen Grundstücksgrenzen, Flurstücke und Flurnummern versehen um die genaue Grundstückslage zu definieren.
Kellergrundriss
Der Kellergrundriss zeigt das unterste Geschoss ihres Bauobjektes. Dort sollte auch der gewünschte Anschlusspunkt eingezeichnet werden, an dem die jeweiligen Anschlüsse in das Haus verlegt werden sollen. Bei nicht unterkellerten Gebäuden wird der Grundriss des Erdgeschosses benötigt.
Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers
Sollten Sie nicht der Grundstückseigentümer oder Hausbesitzer sein, benötigen die Hertener Stadtwerke von dem jeweiligen Grundstückseigentümer (Hausbesitzer) eine Einverständniserklärung zur Verlegung des jeweiligen Hausanschlusses.
Grunddienstbarkeit
Hausanschlüsse, die über benachbarte Grundstücke geführt werden, benötigen zusätzlich eine Grunddienstbarkeit zwischen dem jeweiligen Grundstücksbesitzer und der Hertener Stadtwerke GmbH. Diese regelt die Nutzung der Flächen für die Leitungsverlegung und wird im Grundbuch eingetragen. Mündliche Absprachen und persönlich verfasste Schreiben sind nicht zulässig.
Anschlussleistung
Als Berechnungsgrundlage wird für jeden Anschluss die anzuschließende Leistung benötigt. Diese ist erforderlich, um den Leitungsquerschnitt bzw. die Leitungsdimensionierung ermitteln zu können. Sollte Ihnen die erforderliche Anschlussleistung nicht bekannt sein, wird Ihr ausführender Installateur Sie gerne beraten.
Ausführender Installateur
Beauftragen Sie für Arbeiten an der Wasser-, Gas- und Elektroinstallation nur Installationsbetriebe mit einer dafür zulässigen Konzession. Eine Liste der in Herten zugelassenen Elektro- und Gasinstallateure finden Sie hier.
Architekt/Planungsbeauftragter
Wir bieten Ihnen gerne vor der Bauausführung Vorschläge und Systemlösungen für Planungsgespräche mit Ihren Bauherren, Architekten oder Planungsbeauftragten an.
Nachdem alle Netz- und Anschlussverträge unterschrieben versendet wurden, empfehlen wir, einen gemeinsamen Ortstermin mit den Versorgern zu vereinbar
Ortstermin
Bei diesem Ortstermin können Fragen von Installateuren, Architekten oder Bauherren beantwortet werden. Das beauftragte Tiefbauunternehmen wird in die Örtlichkeiten eingewiesen und der genaue Herstellungstermin für die einzelnen Hausanschlüsse wird vereinbart.