Zwei rote neue Tasten werden auf einer weißen Tastatur hervorgehoben. Darauf steht Gaspreisbremse und Strompreisbremse.
Zwei rote neue Tasten werden auf einer weißen Tastatur hervorgehoben. Darauf steht Gaspreisbremse und Strompreisbremse.

Energiepreisbremsen

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme auf Grundlage des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) und des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) beschlossen.

Eine Fortführung der Energiepreisbremsen wurde nicht beschlossen. Somit enden diese zum 31.12.2023.

Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere von der Preisbremse betroffenen Kundinnen und Kunden bis zu diesem Zeitpunkt mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Preisbremsen für Haushalte und kleine Unternehmen funktionieren wie folgt: Für 80 Prozent des individuellen prognostizierten Jahresverbrauches wird ein gesetzlich festgelegter Preisdeckel (Referenzpreis) herangezogen. Sollte Ihr Vertragspreis oberhalb des staatlich festgelegten Preisdeckels liegen, übernimmt der Bund die Differenz. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen findet der Preisdeckel wie folgt Anwendung:

Strom
  • Preisdeckel/Referenzpreis: 40 Cent/kWh (brutto).
  • Preisdeckel/Referenzpreis für den Niedertarif eines tageszeitvariablen Tarifs ab 01.08.2023: 28 Cent/kWh (brutto)
  • Berechnungsgrundlage: Jahresverbrauchprognose 2023 (max. 30.000 kWh)
  • Entlastungskontingent: 80 % der Prognosemenge
Gas
  • Preisdeckel/Referenzpreis: 12 Cent/kWh (brutto)
  • Berechnungsgrundlage: Jahresverbrauchprognose zum September 2022 (max. 1,5 Mio. kWh)
  • Entlastungskontingent: 80 % der Prognosemenge
Fernwärme
  • Preisdeckel/Referenzpreis: 9,5 Cent/kWh (brutto)
  • Berechnungsgrundlage: Jahresverbrauchprognose zum September 2022 (max. 1,5 Mio. kWh)
  • Entlastungskontingent: 80 % der Prognosemenge

Für Energie, die Kundinnen und Kunden über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen diese den vertraglich vereinbarten Preis.

Für Unternehmen mit höheren Verbrauchsprognosen gelten abweichende Entlastungskontingente und gesonderte Referenzpreise:

Strom
  • Preisdeckel/Referenzpreis: 13 Cent/kWh (ausgenommen gesetzl. Steuern, Umlagen, Netzentgelte, Messentgelte)
  • Berechnungsgrundlage SLP: Jahresverbrauchprognose 2023 (über 30.000 kWh)
  • Entlastungskontingent SLP: 70 % der Prognosemenge
  • Berechnungsgrundlage RLM: Netzentnahme 2021 (über 30.000 kWh)
  • Entlastungskontingent RLM: 70 % der Netzentnahmemenge
Gas
  • Preisdeckel/Referenzpreis: 7 Cent/kWh (ausgenommen gesetzl. Steuern, Umlagen, Netzentgelte, Messentgelte)
  • Berechnungsgrundlage SLP: Jahresverbrauchprognose 2023 (über 1,5 Mio. kWh)
  • Entlastungskontingent SLP: 70 % der Prognosemenge
  • Berechnungsgrundlage RLM: Netzentnahme 2021 (über 1,5 Mio. kWh)
  • Entlastungskontingent RLM: 70 % der Netzentnahmemenge
Fernwärme
  • Preisdeckel/Referenzpreis: 7,5 Cent/kWh (ausgenommen gesetzl. Steuern, Umlagen, Netzentgelte)
  • Berechnungsgrundlage: Netzentnahme 2021 (über 1,5 Mio. kWh)
  • Entlastungskontingent: 70 % der Netzentnahmemenge

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023. Diese gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis 31. Dezember 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung bei Bedarf jedoch um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Ungeachtet der Preisbremsen kann ein Preisvergleich für den Letztverbrauchenden lohnend sein.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für unsere Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen werden die Kosten zwar spürbar reduziert, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter www.hertener-stadtwerke.de/energiesparen.

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