Grundversorgung
hertenstrom "für alle"
Viele Freiheiten, keine Mindestvertragslaufzeit, beliebiger Jahresverbrauch – hertenstrom „für alle” ist in Herten der Grundversorgungstarif. In die Grundversorgung werden Stromkunden in Herten automatisch eingestuft, wenn sie sich nicht aktiv für einen anderen Tarif entscheiden.
Allgemein sind Grundversorgungstarife Pflichttarife, die – laut Energiewirtschaftsgesetz – der Grundversorger des entsprechenden Netzgebietes anbieten muss. Grundversorger eines bestimmten Netzgebietes ist in der Regel dasjenige Versorgungsunternehmen, das die Mehrzahl der Haushaltskunden mit Strom versorgt. In Herten ist das die Hertener Stadtwerke GmbH. Die rechtlichen Grundlagen des Grundversorgungsangebots der Hertener Stadtwerke GmbH sind erstens die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 26.10.2006 in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie zweitens die Ergänzenden Bedingungen der Hertener Stadtwerke GmbH.
Preise hertenstrom "für alle" | Preise ab 01.01.2023 |
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Preise hertenstrom "für alle" |
Belieferungsbeginn* | Preisgültigkeit |
ab dem 21.12.2021 | |
zwischen dem 08.12. und 20.12.2021 | |
vor dem 08.12.2021 |
* Als Belieferungsbeginn gilt das Datum, an dem die Versorgung mit Strom durch die Hertener Stadtwerke GmbH beginnt.
Ersatzversorgung
Im Falle eines Lieferanten-Ausfalls sind wir als Grund- und Ersatzversorger in Herten da, um eine sichere Versorgung zu gewährleisten. Durch die Ersatzversorgung ist der Strombezug für drei Monate weiterhin gesichert. Gesetzliche Grundlage und Bestandteil für die Belieferung in der Ersatzversorgung ist § 38 EnWG.
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