Teilnahmebedingungen
- Der Sportverein muss in Herten ansässig sein.
- Jeder Sportverein kann maximal zwei Bewerbungen einreichen. Das bedeutet: Der Verein muss vorher intern entscheiden, welche Abteilungen berücksichtigt werden sollen. Sollten mehr als zwei Bewerbungen pro Verein eingereicht werden, behalten sich die Hertener Stadtwerke vor, diese vor der Auslosung zu selektieren.
- Jeder Sportverein, der einen Trikotsatz gewinnt, verpflichtet sich, unentgeltlich werbliche Maßnahmen für die Hertener Stadtwerke durchzuführen (z. B. Logoabdruck auf Veranstaltungsplakaten, Bannerschaltung auf Internetseite etc.). Die konkreten Maßnahmen werden zwischen den Hertener Stadtwerken und den Gewinnervereinen abgestimmt.
- Alle Trikotsatzbestellungen werden zentral organisiert. Die genauen Modalitäten für die Bestellung werden den Gewinnervereinen frühzeitig mitgeteilt. Die Übergabe der Trikotsätze erfolgt vor den Sommerferien 2025. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.
- Es dürfen nur Bewerbungen von Personen eingereicht werden, die vom Verein dazu berechtigt sind.