Zum Inhalt

Smart Meter

Fragen & Antworten

Smart Meter ist ein Sammelbegriff für intelligente und fernauslesbare Stromzähler. Hier unterscheidet man zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Sie werden als Ersatz für den alten Stromzähler, den elektromechanischen „Ferrariszähler“, eingebaut.

Die Unterscheidung zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist wichtig, da das Messstellenbetriebsgesetz (MsBG) für beide Messeinrichtungen unterschiedliche Anforderungen stellt. Dies betrifft den Umfang der Geräte, deren Funktion und die anfallenden Kosten.

Bei modernen Messeinrichtungen (mME) handelt es sich um digitale Stromzähler, die die Stromverbrauchsdaten speichern und auf einem Display darstellen. Dieses spiegelt, anders als beim alten Stromzähler, die Nutzungszeit und den aktuellen Stromverbrauch wider. Die mME kann über eine gesicherte Kommunikationseinrichtung – das so genannte Smart-Meter-Gateway – zu einem intelligenten Messsystem erweitert werden. Ohne diese Erweiterung ist die mME nicht fernauslesbar. Die Werte werden bis zu zwei Jahre im Zähler gespeichert und sind nur über einen PIN abrufbar.

Ein intelligentes Messsystem (iMS) ist eine moderne Messeinrichtung, die mit einem Smart-Meter-Gateway erweitert wird. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Dieses System ermöglicht es, alle viertel Stunde einen Zählerstand an die empfangsberechtigen Marktteilnehmer zu schicken und den Verbrauch oder die Erzeugung darzustellen.

Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien wird die Stromerzeugung zunehmend dezentral und schwankt stärker. Dadurch steigen die Anforderungen an den Netzbetrieb und an die Abstimmung von Stromerzeugung und Stromverbrauch. Intelligente Messsysteme schaffen die technische Grundlage, um Verbrauch und Einspeisung genauer zu erfassen. Sie ermöglichen unter anderem die Nutzung dynamischer Stromtarife, bei denen sich die Preise im Tagesverlauf abhängig von Angebot und Nachfrage verändern können.

In Verbindung mit zusätzlicher Steuerungstechnik können außerdem bestimmte Erzeugungsanlagen und steuerbare Verbrauchseinrichtungen so gesteuert werden, dass das Stromnetz stabil betrieben werden kann. Dafür sind neben dem intelligenten Messsystem weitere technische Komponenten erforderlich.

Die moderne Messeinrichtung muss bis Ende 2032 bei allen Endverbrauchern eingebaut sein.

Das intelligente Messsystem wird nach Verbrauchsstaffeln „ausgerollt“. So fordert das Messstellenbetriebsgesetz (MsBG) vom Messstellenbetreiber, in diesem Fall die Hertener Stadtwerke GmbH, bei Kunden mit einem Jahresverbrauch ab 10.000 kWh/a ab 2017 ein iMS einzubauen. Der Einbau bei Kunden mit einem Verbrauch zwischen 6.000 kWh/a und 10.000 kWh/a soll ab 2020 erfolgen.

Die meisten Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen, da sie einen geringeren Stromverbrauch haben. Messstellenbetreiber haben jedoch die Option, auch bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden intelligente Messsysteme einzusetzen, solange sie sich an sehr strikte Preisvorgaben halten.

Ein Messstellenbetreiber ist ein Unternehmen, das für Einbau, Betrieb, Wartung und Eichung der Zähler verantwortlich ist. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind die Hertener Stadtwerke GmbH auch für den Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen verantwortlich. Dabei unterscheidet man noch zwischen grundzuständigen Messstellenbetreibern, die an gesetzliche Preisobergrenzen für die Messung gebunden sind, und wettbewerblichen Messstellenbetreibern. Grundzuständiger Messstellenbetreiber ist der Betreiber von Energieversorgungsnetzen, solange und soweit er seine Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb nicht auf ein anderes Unternehmen übertragen hat, oder jedes Unternehmen, das die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb übernommen hat. Die Hertener Stadtwerke GmbH beinhaltet somit einen grundzuständigen Messstellenbetrieb.

Das Gesetz sieht für die verschiedenen Verbrauchsklassen gestaffelte Preisobergrenzen vor: So sollen zum Beispiel Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden (kWh) für das intelligente Messsystem maximal 100 EUR im Jahr bezahlen. Für höhere Verbrauchsklassen liegt die Preisobergrenze höher (z.B. für 10.000 – 20.000 kWh bei 130 EUR), wobei auch ihr Kosteneinsparpotenzial höher ausfällt.

Bei einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh/a werden standardmäßig moderne Messeinrichtungen eingebaut. Sie kosten 20 €/a. Liegt der Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh ist der Einbau eines intelligenten Messsystems optional. Auch hier gelten aber Preisobergrenzen, die sich je nach Jahresverbrauch wie folgt staffeln: Preisblatt

Diese höheren Kosten werden von uns an Ihren Stromlieferanten weiterberechnet, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben. Inwieweit dieser die Kosten an Sie weitergibt, ist von Ihrem Stromliefervertrag abhängig.

Die Kosten für den Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Diese stellen den Stromkunden die Kosten für die Messung in Rechnung, wobei diese die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen dürfen. Die Geräte entsprechen von der Größe her ungefähr den heutigen Ferraris-Zählern.

Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, hierfür die Kosten. Die Hertener Stadtwerke versuchen eine Lösung einzusetzen, die im Austausch zu den alten Zählern stattfinden kann. Hier sollte der Aufwand für den Kunden möglichst geringgehalten werden.

Der Messstellenbetrieb ist unabhängig von der Lieferung der Energie. Als Kunde bei einem anderen Versorger könnte es dadurch in Zukunft passieren, dass Sie eine Rechnung von den Hertener Stadtwerken für den Messstellenbetrieb und eine von Ihrem Lieferanten für die Versorgung bekommen. Dies tritt nur ein, wenn Ihr Lieferant sich weigert die Kosten zu übernehmen.

Ja, für die oben genannten Fallgruppen.

Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neuen Messstellenbetriebsgesetzes, das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist.

Die intelligenten Messsysteme erheben alle 15 Minuten Zählerstandsgänge oder Lastgänge und übermitteln sie an das Smart-Meter-Gateway. Dieses kann die Daten verarbeiten und automatisch übertragen. Für die Stabilität des Stromnetzes ist es entscheidend, dass zeitnahe Informationen zur Stromeinspeisung, zum Beispiel aus großen Windparks, oder zum Strombezug aller Elektroautos in der gleichen Straße, vorliegen. Detailliertere Informationen zum Stromverbrauch innerhalb eines gewöhnlichen Haushalts werden weder ermittelt noch benötigt.

Bei intelligenten Messsystemen kann das zertifizierte Smart-Meter-Gateway die Daten, die von einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen erhoben werden, bündeln, verarbeiten und versenden. Bei einem Einfamilienhaus können so zum Beispiel die Einspeiseinformationen der PV-Anlage mit den Verbrauchsinformationen der Wärmepumpe und des Elektroautos zusammengefasst werden.

Die Daten werden in den häufigsten Fällen über ein GPRS-Modem und eine SIM-Karte über eine zertifizierte Verschlüsselung übertragen. Auch der Einsatz von anderen Kommunikationstechniken ist denkbar.

Die Daten werden von den Messstellenbetreibern verwaltet. Im Regelfall sind das die Verteilnetzbetreiber, wie hier die Hertener Stadtwerke GmbH, die auch heute schon für die Strommessung verantwortlich sind. Sie müssen personenbezogene Messwerte löschen, sobald sie diese nicht mehr zwingend benötigen. In jedem Fall besitzen die Kunden die Hoheit über ihre Daten. Soll eine weitere Nutzung der Daten etwa beim Abschluss eines variablen Stromtarifes erfolgen, muss der Verbraucher diesem zunächst zustimmen.

Datenschutz und Datensicherheit sollen durch den „Privacy by Design“-Ansatz der neuen Technik gewährleistet werden. „Privacy by Design“ bedeutet, dass die Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt. So können beispielsweise Messstellenbetreiber nur Absender (z.B. Name des Haushaltskunden) und Empfänger (z.B. Name des Stromlieferanten) von Daten erkennen, ihr Inhalt (z.B. Strommenge) ist jedoch verschlüsselt. Der „Privacy by Design“-Ansatz funktioniert wie ein Briefverteilzentrum, bei dem der Post Absender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jedoch verschlossen bleibt.

Allein durch den Einbau eines Smart Meters entsteht noch keine direkte Einsparung. Das Messsystem macht Ihren Stromverbrauch jedoch transparenter und hilft Ihnen dabei, Ihr Verbrauchsverhalten besser nachzuvollziehen. So können mögliche Einsparpotenziale sichtbar werden. Ob und in welcher Höhe sich Energie oder Kosten einsparen lassen, hängt vor allem von Ihrem individuellen Nutzungsverhalten ab. Ein Smart Meter kann Verbrauchsdaten detailliert darstellen und Ihnen so eine bessere Grundlage bieten, Ihren Stromverbrauch gezielt zu steuern.

Mit intelligenten Messsystemen können beispielsweise die bisherigen Abschlagszahlungen durch monatliche Stromrechnungen ersetzt werden. Zudem können neue, kundenindividuelle Verträge angeboten werden – ähnlich den heutigen Mobilfunkverträgen mit bestimmten Datenvolumen für Gespräche und Internetnutzung. Auch die Bündelung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmemessung wird angedacht, um den Wettbewerb zu stärken und Kunden einen Vertrag für alle Medien anzubieten. In Verbindung mit einer zusätzlichen Steuerbox könnten zudem Stromverbräuche – wie das Laden eines Elektroautos – kostengünstig geplant werden.

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher erzeugen einen Teil ihres Stroms selbst, zum Beispiel mit einer Photovoltaikanlage oder einem Blockheizkraftwerk, und speisen überschüssigen Strom in das öffentliche Netz ein. Dadurch verändern sich die Stromflüsse im Netz. Smart Meter erfassen Verbrauch und Einspeisung zeitnah und liefern damit wichtige Daten, um diese Stromflüsse besser zu koordinieren und das Stromnetz zuverlässig zu steuern.

Blackout-Szenarien sind durch die hohen Anforderungen an die Datensicherheit unwahrscheinlich. Des Weiteren besitzen die Messeinrichtungen bislang keine Schalteinrichtungen, die ein Abschalten des Stroms ermöglichen.

Hier sieht das Gesetz so genannte Bündelangebote ab dem Jahr 2021 vor. Der Vermieter ist an Bedingungen wie z.B. das Einholen von Angeboten gebunden. Die Kosten dürfen für den Mieter nicht mehr betragen, als die, die dem Vermieter durch den Messstellenbetrieb in Rechnung gestellt werden.