Die Hertener Stadtwerke GmbH übernehmen nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Sinne des Gesetzes.
Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, Betrieb, Ausbau und die Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme, sowie die Gewährleistung einer eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter bzw. eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und Datenübertragung.
Das am 2. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz sieht umfangreiche Vorgaben und Neuerungen im Bereich des Messwesens vor.
Nach § 9 Abs. 1 MsbG bedarf es für die Durchführung des Messstellenbetriebes verschiedene Verträge des Messstellenbetreibers (Messstellenverträge).