Die Hardware eines Messstellenbetriebs, mehrere Messgeräte hängen an einer blau leuchtenden Wand
Die Hardware eines Messstellenbetriebs, mehrere Messgeräte hängen an einer blau leuchtenden Wand

Messstellenbetrieb

Die Hertener Stadtwerke GmbH übernehmen nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Sinne des Gesetzes.

Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, Betrieb, Ausbau und die Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme, sowie die Gewährleistung einer eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter bzw. eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und Datenübertragung.

Das am 2. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz sieht umfangreiche Vorgaben und Neuerungen im Bereich des Messwesens vor.

Nach § 9 Abs. 1 MsbG bedarf es für die Durchführung des Messstellenbetriebes verschiedene Verträge des Messstellenbetreibers (Messstellenverträge).

Messstellenvertrag

Messstellenvertrag zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und Lieferanten

Der Netzbetrieb der Hertener Stadtwerke ist grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem MsbG.
Da wir im Bereich Strom weiterhin eine Abrechnung des Messstellenbetriebes von modernen und intelligenten Messeinrichtungen über den Lieferanten bevorzugen, bieten wir diesen den Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages an. Hierzu haben die Verbände BDEW/VKU am 6. Juni 2017 einen Mustervertrag veröffentlicht, der branchenweit auf grundsätzliche Akzeptanz stößt. Auf Basis dieses Musters bieten wir Ihnen den Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages Strom an. Den Messstellenvertrag sowie die Anlagen zum Vertrag finden Sie in unserem Downloadcenter.

Messrahmenvertrag

Messrahmenvertrag zwischen dem Netzbetreiber Strom bzw. Gas und dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber

Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet der Messstellenbetrieb erbracht werden soll.

Die BNetzA hat unter dem 23.08.2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messrahmenvertrages beschlossen (Az. BK6-17-042 (Strom) und BK7-17-026 (Gas)). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.

Gerne bieten wir Ihnen den Abschluss des Messrahmenvertrages Strom und Gas an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag. Den Messstellenvertrag sowie die Anlagen zum Vertrag finden Sie in unserem Downloadcenter.

Zum Abschluss eines Messrahmenvertrages fordern Sie diesen bitte per E-Mail an em@herten.de an, gern unter Beifügung Ihres Kontaktdatenblattes.

Bei Fragen stehen Ihnen in unserem Hause Herr Knels, 02366/307-181, oder Herr Anhuth, 02366/307-155, gerne zur Verfügung.

 

Ihr Ansprechpartner

Team Messstellenbetrieb

02366 307-0

msb@herten.de