Hausanschlüsse

Sie haben im Hertener Stadtgebiet eine Vielzahl von Anschluss- und Versorgungsmöglichkeiten.

Welche Versorgung für Ihr Bauvorhaben oder Ihr Bauprojekt am besten geeignet ist, sollte im Rahmen der Bauplanung festgestellt werden.

Versorgungsanschlüsse

Die Hertener Stadtwerke bieten Ihnen folgende Anschlüsse an:

  • Stromversorgung
  • Gasversorgung
  • Fernwärmeversorgung
  • Wasserversorgung
  • Vorbereitung Glasfaseranschluss

Weitere Anschlüsse

Darüber hinaus bieten auch weitere Unternehmen ihre Versorgungsdienste an, die im Rahmen der Bauausführung von ihnen beauftragt oder beantragt werden können:

Internet-Anbieter (Gelsen-Net)

Kabelnetzbetreiber (Unitymedia)

Telefonanbieter (Deutsche Telekom)

Weiterführende Informationen

Planung

Zur Bearbeitung eingehender Versorgungsanträge werden sowohl bei Neubauten als auch bei bestehenden Gebäuden folgende aufgeführte Unterlagen und Infos benötigt:

Lageplan

Bei dem Lageplan handelt es sich um einen Katasterplan, der vom Katasteramt geführt wird. Auf dem Lageplan sind die jeweiligen Grundstücksgrenzen, Flurstücke und Flurnummern versehen um die genaue Grundstückslage zu definieren.

Kellergrundriss

Der Kellergrundriss zeigt das unterste Geschoss ihres Bauobjektes. Dort sollte auch der gewünschte Anschlusspunkt eingezeichnet werden, an dem die jeweiligen Anschlüsse in das Haus verlegt werden sollen. Bei nicht unterkellerten Gebäuden wird der Grundriss des Erdgeschosses benötigt. 

Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers

Sollten Sie nicht der Grundstückseigentümer oder Hausbesitzer sein, benötigen die Hertener Stadtwerke von dem jeweiligen Grundstückseigentümer (Hausbesitzer) eine Einverständniserklärung zur Verlegung des jeweiligen Hausanschlusses.

Grunddienstbarkeit

Hausanschlüsse, die über benachbarte Grundstücke geführt werden, benötigen zusätzlich eine Grunddienstbarkeit zwischen dem jeweiligen Grundstücksbesitzer und der Hertener Stadtwerke GmbH. Diese regelt die  Nutzung der Flächen für die Leitungsverlegung und wird im Grundbuch eingetragen. Mündliche Absprachen und persönlich verfasste Schreiben sind nicht zulässig.

Anschlussleistung

Als Berechnungsgrundlage wird für jeden Anschluss die anzuschließende Leistung benötigt. Diese ist erforderlich, um den Leitungsquerschnitt bzw. die Leitungsdimensionierung ermitteln zu können. Sollte Ihnen die erforderliche Anschlussleistung nicht bekannt sein, wird Ihr ausführender Installateur Sie gerne beraten.

Ausführender Installateur

Beauftragen Sie für Arbeiten an der Wasser-, Gas- und Elektroinstallation nur Installationsbetriebe mit einer dafür zulässigen Konzession. Eine Liste der in Herten zugelassenen Elektro- und Gasinstallateure finden Sie hier.

Architekt/Planungsbeauftragter

Wir bieten Ihnen gerne vor der Bauausführung Vorschläge und Systemlösungen für Planungsgespräche mit Ihren Bauherren, Architekten oder Planungsbeauftragten an.

Nachdem alle Netz- und Anschlussverträge unterschrieben versendet wurden, empfehlen wir, einen gemeinsamen Ortstermin mit den Versorgern zu vereinbar

Ortstermin

Bei diesem Ortstermin können Fragen von Installateuren, Architekten oder Bauherren beantwortet werden. Das beauftragte Tiefbauunternehmen wird in die Örtlichkeiten eingewiesen und der genaue Herstellungstermin für die einzelnen Hausanschlüsse wird vereinbart.

Antragsbearbeitung

Im Folgenden stellen wir Ihnen den Ablauf zur Herstellung Ihres Netzanschlusses an unser Versorgungsnetz dar. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und uns eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, beachten Sie bitte folgende Schritte:

Schritt 1

Sie erhalten von uns kurzfristig ein unverbindliches Angebot auf Ihre Anfrage. Das jeweilige Angebot wird auf  Grundlage der von Ihnen genannten technischen Bedingungen und Anschlusswerte ermittelt. Bei unklaren Angaben werden wir Sie zur Klärung der Fragen persönlich kontaktieren.

Hinweis: Bis zu diesem Schritt ist der gesamte Vorgang rechtsunverbindlich!

Schritt 2

Sie möchten den Netzanschluss zu den genannten Kosten herstellen lassen? Dann bitten wir Sie, das Angebot über unser Netzanschlussportal verbindlich zu bestätigen.

Sie benötigen noch Bedenkzeit? Kein Problem. Unser Angebot behält bis zur angegebenen Frist seine Gültigkeit.

Schritt 3

Wenn Sie das Angebot bestätigt haben, teilen wir Ihnen innerhalb von 12 Werktagen einen verbindlichen Ausführungstermin mit. Sollte Ihnen der Termin nicht zusagen, informieren Sie uns bitte. In diesem Fall stimmen wir einen neuen Termin mit Ihnen ab. Sie können hierzu auch gerne die Chat-Funktion in unserem Netzanschlussportal nutzen.

Schritt 4

Zum vereinbarten Termin werden - sofern die Witterung diese zulassen - die notwendigen Tiefbauarbeiten ausgeführt. Sollte eine Umsetzung aufgrund der Wetterverhältnisse nicht möglich sein, werden wir Sie entsprechend informieren. Erfahrungsgemäß erfolgt die Anschlusserstellung am Folgetag, wenn die Tiefbauarbeiten abgeschlossen sind. Diesen Termin werden wir beim Ortstermin mit Ihnen vereinbaren.

Sollten Sie Rückfragen haben oder Hilfe benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zählereinbau

Voraussetzungen

Der Einbau von Zähl- und Messeinrichtungen (Gas-, Strom-, Wärmemengenzähler) erfolgt, wenn 

  • das Gebäude trocken und gegen Zutritt gesichert ist
  • der Inbetriebsetzungsantrag mit Unterschriften und Stempel des Installateurs im Original vorliegt
  • die Inneninstallation dem technischen Regelwerk entsprechend fertig gestellt wurde
  • sämtliche Hausanschlusskosten beglichen wurden

Antrag

Bitte beachten Sie, dass der Inbetriebssetzungsantrag nur gültig ist, wenn er mit Original-Unterschriften des Kunden und des ausführenden Installateurs sowie dem Firmenstempel eingereicht wird.

Baustrom

Bevor der eigentliche Strom-Hausanschluss hergestellt wird, ist es meist erforderlich für die Bauzeit einen vorübergehenden Baustromanschluss zu beantragen. Bitte setzen Sie sich für die Planung und Erstellung mit einem konzessionierten Elektroinstallateur Ihrer Wahl in Verbindung, die Hertener Stadtwerke halten keine Baustromverteiler zum Verleih vor.

Anschluss des Baustromverteilers

Für die Erstellung des Baustromanschlusses benötigen wir einen ausgefüllten Inbetriebsetzungs-Antrag Strom mit der Kennzeichnung für Baustrom und einen Lageplan mit dem eingetragenen Standort Ihres Baustromverteilers. Daraufhin wird der nächst- mögliche Anschlusspunkt, z.B. der nächste Niederspannungs-Kabelverteiler-Schrank von uns geprüft und Ihnen der günstigste Anschlusspunkt mitgeteilt. Nachdem Sie mit unseren Mitarbeitern vom Stromnetz einen Termin für die Inbetriebnahme vereinbart haben, muss nur noch der vom Elektroinstallateur gestempelte und unterschriebene Inbetriebsetzungsauftrag Strom eingereicht werden. Der Anschluss Ihres Baustromkabels und die Inbetriebnahme des Baustromzählers erfolgt bei diesem Termin durch Mitarbeiter der Hertener Stadtwerke. Für den sicheren Verschluss des Baustromverteilers erhalten Sie an unserem Standort Herner Straße 21 gegen Kaution ein Vorhängeschloss mit 2 Schlüsseln. Die Kaution erhalten Sie selbstverständlich bei Abtrennung des Baustromanschlusses und Rückgabe des Schlosses mit beiden Schlüsseln zurück.

Abklemmen des Baustromverteilers

Die Abmeldung des Baustromanschlusses muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Unsere Mitarbeiter trennen den Baustromanschluss vom Netz, lesen den Zähler ab und bauen diesen aus. Ihr Elektroinstallateur kann den Baustromverteiler dann wieder abholen. Im Anschluss erhalten Sie dann von uns eine Abrechnung über den Baustrom-Verbrauch.

Ihr Ansprechpartner

Carsten Honz
Carsten Honz

Abteilungsleiter

02366/307-182

Wasseranschluss

Gelsenwasser ist unser Versorgungspartner im Bereich Wasser – und für Sie als Wasserkunde in Herten der richtige Ansprechpartner bei allen technischen Angelegenheiten. Hierzu gehört auch der Wasseranschluss eines Hauses.

Wenden Sie sich bitte direkt an die Betriebsdirektion in Recklinghausen:

GELSENWASSER AG

Betriebsdirektion Recklinghausen
Herner Str. 46
45657 Recklinghausen

Telefon (02361) 204-0

 

Hinweise zur Herstellung des Anschlusses

Bei der Herstellung eines Wasseranschlusses gibt es einiges zu beachten. Nachfolgend hierzu erste Hinweise:

  • Wegen Frostgefahr ist für die Wasserleitung eine Überdeckung von mindestens einem Meter und für die Hauseinführung ein seitlicher Abstand von mindestens 80 Zentimetern zu Lichtschächten vorzusehen. Der Anschlussraum ist frostfrei zu halten.
  • Die Hausanschlussleitung sollte möglichst rechtwinklig, geradlinig und auf kürzestem Weg zum Gebäude führen. Der Leitungsbau muss ungehindert möglich sein und die Trasse auf Dauer zugänglich bleiben. Jedes Überbauen ist unzulässig. Es darf grundsätzlich nur das von Gelsenwasser gestellte Mauerdurchführungsrohr verwendet werden.
  • Eigenleistungen sind nur auf Privatgrundstücken und nur nach vorheriger Zustimmung und Einweisung möglich.

Die hier genannten Hinweise sowie viele weitere Informationen – u. a. zu den Hausanschlussräumen – finden Sie in der Bauinformationsmappe von Gelsenwasser.

Netzanschlussportal

In unserem Netzanschlussportal haben Sie die Möglichkeit, eine Anmeldung zum Neuanschluss (Strom, Gas, Fernwärme), den Kauf einer neuen Fernwärmekompaktstation sowie die Anmeldung einer Leistungsanfrage (z.B. für eine Erzeungungsanlage oder E-Ladeeinrichtung) zu beantragen.

Zum Portal

 

Kontakt

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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Telefon/Zentrale: 02366/307-0
Kunden-Hotline: 02366/307-123
WhatsApp-Kontakt: 0173/4710115

 

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