Verträge und Bestimmungen
Primärenergiefaktor
Die Energieeinsparverordnung 2013 trat am 1.5.2014 in Kraft. Sie begrenzt den Jahresprimärenergiebedarf von Gebäuden. Zur Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfs von Fernwärme versorgten Gebäuden muss der Primärenergiefaktor der Fernwärme bekannt sein.
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Primärenergiefaktor Innenstadt Nord + Süd
Primärenergiefaktor Inselnetze Nord
Primärenergiefaktor Industriegebiet „Im Emscherbruch“
Fernwärmenetzverluste
Netzverluste 2021 der Hertener Stadtwerke GmbH gemäß AVBFernwärmeV §1a(2):
Netzverluste 2021 Versorgungsgebiet Herten | 42.668 MWh | 21,00% |
Förderung
KfW-Programme
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten Sie günstige Kredite, um selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben, um bestehenden Wohnraum instand zu setzen oder zu modernisieren.
Einen Förderantrag müssen Sie vor Beginn der Baumaßnahme bei Ihrer Hausbank stellen. Nähere Informationen erhalten Sie dort oder unter www.nrwbank.de/de/wohnraumportal
progres.nrw
Das Land NRW fördert unter dem Titel "progres.nrw" im Baustein "Markteinführung" Fernwärme-Übergabestationen mit einem Zuschuss von 1.000 Euro je Anlage.
Einen Förderantrag müssen Sie vor dem Kauf der Station bei der Bezirksregierung Arnsberg stellen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Ihr Ansprechpartner
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