Diese Meldung ist vom 14.09.2022.
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Preisanpassungen zum 1. November 2022

Die Energiepreise bleiben weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, hat die Bundesregierung Kostenwälzungsumlagen auf Basis des Energiewirtschafts- und Energiesicherungsgesetzes beschlossen. Diese Entwicklungen führen zu Mehrkosten, die die Hertener Stadtwerke zum 1. November 2022 an ihre Kunden weitergeben müssen.

Am 9. August 2022 trat die Verordnung über die sogenannte Gasbeschaffungsumlage in Kraft. Sie konkretisiert den §26 des Energiesicherungsgesetzes. Diese neue Umlage, die ab 1. Oktober 2022 Gültigkeit hat, soll den Gasmarkt stabilisieren und einen finanziellen Ausgleich für wirtschaftlich angeschlagene Gasimporteure schaffen, die in Folge der reduzierten Gaslieferungen aus Russland immense Mehrkosten für die Nachbeschaffung haben. Die Gasbeschaffungsumlage ist bis zum 31. März 2024 befristet und beläuft sich ab 1. Oktober auf brutto 2,88 Cent pro Kilowattstunde.

Zudem wird zum 1. Oktober die Gasspeicherumlage eingeführt. Diese Umlage soll die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher abdecken. Die Gasspeicherumlage ist bis 31. März 2025 befristet und beläuft sich auf brutto 0,07 Cent pro Kilowattstunde. Beide Umlagen sollen von allen Gaskunden in Deutschland getragen werden, um eine solidarische Kostenverteilung zu gewährleisten. Des Weiteren ist zum 1. Oktober 2022 die Bilanzierungsumlage auf brutto 0,68 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Der Erdgaspreis erhöht sich aus diesem Grund ab diesem Zeitpunkt um zusätzlich brutto 0,68 Cent pro Kilowattstunde.

„Damit erhöhen sich die durch die Hertener Stadtwerke nicht beeinflussbaren staatliche Mehrkosten beim Erdgas ab 1. Oktober 2022 um brutto 3,63 Cent pro Kilowattstunde“, erklärt Vertriebsleiter Patrick Scheffner. Diese Kosten werden aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen mit einem Monat Versatz zum 1. November 2022 an die Kunden weitergeleitet. Für einen Hertener Haushalt mit 15.000 Kilowattstunden Erdgas ergeben sich für das Restjahr 2022 Zusatzkosten in Höhe von rund 200 Euro.

Auch beim Strom ergeben sich deutliche Kostensteigerungen. Fossile Brennstoffe, die aktuell zu einem großen Teil für die Stromproduktion notwendig sind, haben sich zuletzt deutlich verknappt und treiben die Strompreise auf ein nie dagewesenes Niveau. Zum 1. November 2022 steigt der Arbeitspreis in der Grundversorgung auf 39,75 Cent pro Kilowattstunde und der Grundpreis auf 10,80 Euro pro Monat. Für einen Hertener Haushalt mit einem Jahresenergiebedarf von 2.800 Kilowattstunden ergeben sich für das Restjahr 2022 Zusatzkosten in Höhe von rund 60 Euro. Die Senkung der Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) zum 1. Juli 2022 hat hierbei einen reduzierenden Effekt, der sich in der Jahresverbrauchsabrechnung widerspiegeln wird.

„Wir wissen, dass die aktuelle Entwicklung der Energiepreise unsere Kunden stark belastet“, erklärt Patrick Scheffner. „Dank unserer langfristig angelegten Einkaufsstrategie können wir die Preissteigerungen für unsere Kunden jedoch abmildern. Trotz der notwendigen Anpassungen liegen wir mit unseren Preisen im Wettbewerbsvergleich nach wie vor deutlich vor Alternativangeboten anderer Anbieter“, betont Scheffner. Zudem plant die Bundesregierung verschiedene Entlastungspakete, um den Kostendruck für Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Dazu zählt auch die in Aussicht gestellte Senkung der Umsatzsteuer auf die Erdgaskosten von 19 Prozent auf 7 Prozent. „Sobald die Bundesregierung entsprechende Beschlüsse fasst, werden wir diese Senkung direkt an unsere Kunden weitergeben, so dass die zusätzlichen Mehrkosten bestenfalls kompensiert werden können“, so Scheffner.

Die Hertener Stadtwerke legen einen wichtigen Fokus auf die Energieeinsparberatung: „Wir sind selbstverständlich weiterhin für unsere Kundinnen und Kunden da und helfen beim Energiesparen und geben allgemeine Hilfestellungen“, so Kundenservice-Leiter Maik Polomski. Das Beratungsteam im Kundenzentrum steht bei Fragen zu Produkten und Einsparmöglichkeiten zur Verfügung. Zudem haben die Stadtwerke unter www.hertener-stadtwerke.de/energiesparen eine Übersicht mit Energiespartipps und weiterführenden Informationen veröffentlicht.

Die betroffenen Haushaltskunden werden in den kommenden Tagen mit ausführlichen Informationen über die Preisanpassung schriftlich benachrichtigt. Das Beratungsteam im Kundenzentrum (Jakobstr. 6) beantwortet montags bis freitags alle Fragen gerne persönlich. Das Kundenzentrum hat von 9 bis 13 Uhr geöffnet, von 14 bis 17 Uhr sind Beratungen nach vorheriger Terminabsprache möglich. Zudem sind die Hertener Stadtwerke telefonisch unter der Service-Hotline 02366/307-123 und der E-Mail kundenservice@herten.de erreichbar.

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