Diese Meldung ist vom 14.11.2022.
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Preisanpassungen zum 1. Januar 2023

Die angespannte Situation auf dem Energiemarkt schlägt sich weiterhin in hohen Energiepreisen nieder. Die Großhandelspreise und zunehmende Kosten der Netznutzungsentgelte wirken sich auf die Strom- und Erdgaspreise der Hertener Stadtwerke aus. Das führt zu einer weiteren Anpassung der Erdgaspreise für Haushaltskunden in der Grundversorgung zum 1. Januar 2023. Ebenfalls betroffen von einer Preisanpassung zum 1. Januar sind Kunden in Strom- und Erdgas-Sonderverträgen.

Nachdem die Hertener Stadtwerke ihre Erdgaspreise bereits zum 1. September und 1. November 2022 aufgrund von extremen Preisanstiegen und zusätzlicher staatlicher Umlagen erhöhen mussten, sind sie gezwungen ihre Erdgaspreise zum Jahresbeginn zum dritten Mal in kürzester Zeit anzupassen. „Die Lage am Handelsmarkt hat sich aktuell zwar ein wenig entspannt, aber das Preisniveau bleibt leider hoch“, erklärt Vertriebsleiter Patrick Scheffner. Daher erhöht sich der Arbeitspreis für Erdgas in der Grundversorgung um brutto 1,78 ct/kWh, der Grundpreis steigt um brutto 21,40 €/Jahr.

Um Haushalte und Unternehmen zu unterstützen, plant die Bundesregierung kurz- und mittelfristige Entlastungen für Energiekunden. Am 31. Oktober hat die unabhängige ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme ihren Abschlussbericht mit Entlastungsvorschlägen vorgelegt. Die Bundesregierung hat am 2. November im Kabinett auf Vorlage des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums einen Entwurf für das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme auf den Weg gebracht. Die Verabschiedung des Gesetzes steht aktuell noch aus.

Konkret sollen im Rahmen des Entlastungspakets Erdgas- und Wärmekunden von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Die Entlastung wird auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, der für die jeweilige Entnahmestelle prognostiziert wurde, und des Erdgaspreises für Dezember errechnet. „Die Berechnungsgrundlage ist für Kunden leider nicht selbsterklärend und die Umsetzung für Versorger relativ komplex. Wir rechnen in den kommenden Wochen mit einer hohen Beratungsnachfrage, da die rechnerisch ermittelte Zahlung vom Bund vom tatsächlichen Abschlag abweichen wird“, stellt Patrick Scheffner fest. Neben der Dezember-Soforthilfe werden vom Bund mit dem Gas- und Strompreisdeckel weitere Entlastungen für 2023 in Aussicht gestellt. Auch bei den Preisbremsen steht der rechtskräftige Beschluss noch aus.

Trotz der Preisanpassungen zum 1. Januar 2023 sind die Hertener Stadtwerke weiterhin der günstigste Anbieter in Herten. „Unsere Kunden profitieren von unserer langfristigen Einkaufsstrategie und ihrer Treue zu den Hertener Stadtwerken“, so Scheffner. Kundenservice-Leiter Maik Polomski ergänzt: „Wir sind für unsere Kundinnen und Kunden vor Ort da und helfen beim Energiesparen und geben allgemeine Hilfestellungen bei Fragen rund um unsere Energiepreise.“ Zudem haben die Stadtwerke unter www.hertener-stadtwerke.de/energiesparen eine Übersicht mit Energiespartipps und weiterführenden Informationen veröffentlicht.

Die betroffenen Kunden werden in den kommenden Tagen mit ausführlichen Informationen über die Preisanpassungen schriftlich benachrichtigt. Das Beratungsteam im Kundenzentrum (Jakobstr. 6) beantwortet montags bis freitags alle Fragen gerne persönlich. Das Kundenzentrum hat montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 13 Uhr geöffnet, von 14 bis 17 Uhr sind an diesen Tagen Beratungen nach vorheriger Terminabsprache möglich. Am Mittwoch ist das Kundenzentrum durchgehend geöffnet. Zudem sind die Hertener Stadtwerke telefonisch unter der Service-Hotline 02366/307-123 und der E-Mail kundenservice@herten.de erreichbar.

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