Diese Meldung ist vom 22.12.2022.
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Bund verabschiedet Preisbremsen

Am 15. Dezember 2022 hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten.

Nachdem der Staat Kostenerstattungen für Gas und Wärme für den Monat Dezember 2022 übernimmt, kommt ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet.

„Für unsere Kundinnen und Kunden ist das eine gute Nachricht. Für uns bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen. Unser Ziel und Anspruch ist, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Patrick Scheffner, Vertriebsleiter bei den Hertener Stadtwerken.

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte). Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab. Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vereinbarten Vertragspreis.

Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 (Gas), 40 (Strom) oder 9,5 (Wärme) ct/kWh hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

„Diese Regelung wird für unsere Kundinnen und Kunden in den meisten Fällen nur im Erdgas zum Tragen kommen, da wir hier geringfügig über dem Niveau der Preisbremse liegen. Im Bereich Strom und Fernwärme liegen wir überwiegend unter den Preisdeckeln, so dass diese nur in einzelnen Fällen Anwendung finden“, erklärt Patrick Scheffner.

Um von den Entlastungen für Strom, Wärme- und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Sobald konkretere Vorgehensweisen bekannt sind, werden die Hertener Stadtwerke ihre Kundinnen und Kunden informieren.

Das Beratungsteam im Kundenzentrum (Jakobstr. 6) beantwortet montags bis freitags alle Fragen gerne persönlich. Das Kundenzentrum hat montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 13 Uhr geöffnet, von 14 bis 17 Uhr sind an diesen Tagen Beratungen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Am Mittwoch ist das Kundenzentrum durchgehend von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Zudem sind die Hertener Stadtwerke telefonisch unter der Service-Hotline 02366/307-123 und der E-Mail kundenservice@herten.de erreichbar.

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