Abwendungsvereinbarung

Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung in den Sparten Strom und Gas bieten wir unseren Haushaltskunden nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGV bzw. § 118b EnWG eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an.

Mit Hilfe der in der Abwendungsvereinbarung enthaltenen Ratenzahlung kann der Kunde fällige Energierechnungen in einem angemessenen Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.

Die Hertener Stadtwerke verpflichten sich, den Kunden nach Maßgabe der bestehenden Vertragsbedingungen weiter zu versorgen. Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug, seine laufenden Zahlungsverpflichtungen sowie die monatlichen Abschlagszahlungen nach Maßgabe der bestehenden Vertragsbedingungen zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt in voller Höhe zu erfüllen.

Diese Abwendungsvereinbarung ist ein Muster und ersetzt nicht den Abschluss einer individuellen Abwendungsvereinbarung.

Sollten Sie eine Abwendungsvereinbarung mit den Hertener Stadtwerken vereinbaren wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Sperrtermin.

Sie möchten mehr erfahren oder haben Rückfragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Unser Beratungsteam ist gerne für Sie da.

Kundenservice
02366/307-123
 
schließen  

Kontaktformular Abwendungsvereinbarung

Kontaktformular - Hertener Stadtwerke

captcha

Hinweise zum Datenschutz

Mit dem Versenden dieses Mailformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen Daten elektronisch erfasst und gespeichert werden. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kontakt

icon-termin

Terminbuchung

Kündigung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Telefon/Zentrale: 02366/307-0
Kunden-Hotline: 02366/307-123
WhatsApp-Kontakt: 0173/4710115

 

Sie möchten Ihren Strom- oder Erdgasvertrag kündigen?

nach oben