Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung in den Sparten Strom und Gas bieten wir unseren Haushaltskunden nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGV bzw. § 118b EnWG eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an.
Mit Hilfe der in der Abwendungsvereinbarung enthaltenen Ratenzahlung kann der Kunde fällige Energierechnungen in einem angemessenen Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.
Die Hertener Stadtwerke verpflichten sich, den Kunden nach Maßgabe der bestehenden Vertragsbedingungen weiter zu versorgen. Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug, seine laufenden Zahlungsverpflichtungen sowie die monatlichen Abschlagszahlungen nach Maßgabe der bestehenden Vertragsbedingungen zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt in voller Höhe zu erfüllen.
Diese Abwendungsvereinbarung ist ein Muster und ersetzt nicht den Abschluss einer individuellen Abwendungsvereinbarung.
Sollten Sie eine Abwendungsvereinbarung mit den Hertener Stadtwerken vereinbaren wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Sperrtermin.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Unser Beratungsteam ist gerne für Sie da.