Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hertener Sommerkino (AGB)

§ 1 Veranstalter

Veranstalter des Hertener Sommerkinos auf dem Gelände der Zeche Ewald (Doncaster Platz) in Herten sind die Hertener Stadtwerke GmbH, Herner Straße 21, 45699 Herten, und die AGR mbH, Im Emscherbruch 11, 45699 Herten, jeweils vertreten durch die Geschäftsführun

§ 2 Eintrittskarten/Jugendschutz

(1) Der Erwerb der Eintrittskarten erfolgt im Kundenzentrum der Hertener Stadtwerke GmbH, Jakobstr. 6, Hertener Innenstadt, 45699 Herten und im RVR-Besucherzentrum Hoheward, Werner-Heisenberg-Str. 14, 45699 Herten.

(2) Der Eintrittspreis pro Person beträgt 4,00 €.

(3) Das Jugendschutzgesetz findet Anwendung. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre dürfen die Abendveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Die Angaben der freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) sind zu beachten.

(4) Die Eintrittskarten sind beim Betreten des Veranstaltungsgeländes dem Personal vorzuzeigen und entwerten zu lassen. Sobald das Veranstaltungsgelände verlassen wird, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Mit Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher die AGB für das Hertener Sommerkino an.

(5) Der Einlass beginnt jeweils eine Stunde vor den jeweiligen Vorführungen.

§ 3 Sitzplätze

Bei den Veranstaltungen des Hertener Sommerkinos werden keine festen Sitzplätze vergeben. Es besteht freie Platzwahl, wobei für ausreichend Bestuhlung gesorgt ist.

§ 4 Sicherheit und Hausrecht

(1) Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.

(2) Die Besucher haben jede Störung der Veranstaltung zu unterlassen und auf andere Rücksicht zu nehmen. Störende Besucher können ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

(3) Das Mitbringen von Glas- und vergleichbaren Behältern in den Veranstaltungsbereich ist untersagt. Besucher mit derartigen Behältern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen wird der Zutritt verwehrt.

(4) Das Veranstaltungspersonal ist berechtigt Taschenkontrollen beim Einlass durchzuführen.

(5) Tiere dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden.

(6) Fahrräder und PKW sind an den vorgesehenen Plätzen abzustellen. Die Notausgänge und Fluchtwege sind frei zu halten. Bei einem Verstoß können die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.

§ 5 Veranstaltungsausfall/Regenregelung/ Rückgaberecht

(1) Eintrittskarten können weder zurückgegeben noch umgetauscht werden. Die Veranstaltungen finden auch bei schlechter Witterung und Regen statt. In solchen Fällen kann es zu kurzen Verzögerungen oder Unterbrechungen kommen.

(2) Sollte eine offizielle Unwetterwarnung bestehen, wird die Veranstaltung durch die Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung abgesagt und die Absage auf der Homepage www.hertener-sommerkino.de bekannt gegeben. In einem solchen Fall können die Eintrittskarten innerhalb von 7 Tagen gegen Rückerstattung der jeweiligen Ticketpreise im Kundenzentrum der Hertener Stadtwerke (Jakobstr. 6, 45699 Herten) zurückgegeben werden.

§ 6 Programmänderungen

Die Veranstalter behalten sich Programmänderungen vor.

§ 7 Speisen und Getränke

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Auf dem Veranstaltungsgelände können Speisen und Getränke zu familienfreundlichen Preisen erworben werden.

§ 8 Haftung

(1) Der Besuch der Kinovorführungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

(2) Die Veranstalter und das Veranstaltungspersonal haften lediglich für Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verbleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

§ 9 Weiterverkauf

(1) Der Weiterverkauf der Tickets zu einem höheren Preis als 4,00 Euro pro Person ist untersagt.

(2) Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet.

§ 10 Verbot von Aufnahmen

Tonbandgeräte, Film-, Foto-, oder Videokameras dürfen bei den Filmvorführungen nicht betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form – auch durch den Einsatz von Mobiltelefonen – sind untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände.