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Erinnerung: Zählerstände bis 9. Januar melden

Für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung ermitteln die Hertener Stadtwerke derzeitig die aktuellen Verbrauchsdaten. Damit die Zählerstände noch berücksichtigt werden können, müssen die Daten im Hertener Netz spätestens bis zum 9. Januar 2026 bei den Stadtwerken eingehen. Für Kundinnen und Kunden außerhalb von Herten endet die Meldefrist am 5. Januar 2026.

Zur Erfassung der Zählerstände sind weiterhin Ableserinnen und Ableser im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Abgelesen werden Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserzähler. Mit der Ablesung der Strom-, Gas- und Wasserzähler ist die Dienstleistungsfirma ELTEL (U-SERV) beauftragt, die Ablesung der Fernwärmezähler erfolgt durch Mitarbeitende der Hertener Stadtwerke. Alle Ableserinnen und Ableser führen einen amtlichen Dienstausweis und können sich als Beauftragte der Stadtwerke ausweisen.

Vorgehen bei Nichtantreffen

Wird niemand angetroffen, hinterlassen die Ableser zunächst eine Terminkarte mit einem angekündigten Folgetermin. Ist auch dieser Termin erfolglos, wird eine Selbstablesekarte hinterlassen, über die die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser gemeldet werden können.

Online-Eingabe und App „Meine HSW“

Die Übermittlung der Zählerstände ist weiterhin auch digital möglich. Unter www.hertener-stadtwerke.de/zaehlerablesung können die Daten online eingegeben werden. Benötigt werden hierfür Kundennummer und PIN, die auf der Selbstablesekarte vermerkt sind.

Alternativ können Zählerstände über die Stadtwerke-App „Meine HSW“ per Scan übermittelt werden. Voraussetzung ist eine Registrierung im Online-Kundenportal der Hertener Stadtwerke.

Kundinnen und Kunden außerhalb des Hertener Netzes

Strom- und Gaskundinnen bzw. -kunden im Kreis Recklinghausen außerhalb des Hertener Netzes haben eine Selbstablesekarte per Post erhalten und können ihre Zählerstände postalisch oder online melden. Für diesen Personenkreis gilt eine Meldefrist der Zählerstände bis zum 5. Januar 2026.

Besonderheiten bei Fernwärme und Wasserzählern

Die Ablesung der Fernwärmezähler erfolgt getrennt von den übrigen Zählerarten, da vor Ort zusätzliche technische Angaben erfasst werden müssen. Wird niemand angetroffen, hinterlassen die Stadtwerke eine separate Fernwärme-Selbstablesekarte. Wasserzähler in Schächten werden aus Sicherheitsgründen von Gelsenwasser abgelesen.

Kontakt: Fragen zur Zählerablesung beantwortet das Team der Hertener Stadtwerke telefonisch unter 02366/307-123 (montags bis freitags 9–17 Uhr).

Pressekontakt

Team Öffentlichkeitsarbeit/Marketing

02366 307 214

presse-hsw@herten.de