Der Netzbetrieb der Hertener Stadtwerke ist grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem MsbG.
Da wir im Bereich Strom weiterhin eine Abrechnung des Messstellenbetriebes von modernen und intelligenten Messeinrichtungen über den Lieferanten bevorzugen, bieten wir diesen den Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages an. Hierzu haben die Verbände BDEW/VKU am 6. Juni 2017 einen Mustervertrag veröffentlicht, der branchenweit auf grundsätzliche Akzeptanz stößt. Auf Basis dieses Musters bieten wir Ihnen den Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages Strom an.
Messstellenvertrag
Anlagen zum Vertrag
- Preisblatt für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
- Kontaktdatenblatt für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
- Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI-Vereinbarung)
