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Unser Kino-Tipp

In Kooperation mit der Hertener Filmzeche Hollywood verlosen wir 3 x 2 Eintrittskarten für den Film Men in Black 3, der am 24. Mai in den Kinos startet.

Teilnahme

Sie möchten an unserem Kinoquiz teilnehmen? Dann beantworten Sie einfach unsere Gewinnspielfrage:

In welchem Verlag erschin die Comicvorlage von "Men in Black"?

Hier klicken, Mail schicken und am Gewinnspiel teilnehmen
E-Mail: lostrommel(at)herten.de

(Name und Adresse bitte nicht vergessen)

Einsendeschluss: 24. Mai 2012

Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt!

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Die Handlung

Men in Black 3

Die wohl coolsten Geheimagenten des Universums sind zurück: K und J, die zwar schon seit 15 Jahren bei den Men in Black arbeiten, aber immer noch für Überraschungen gut sind. Als K nach einem Zwischenfall wie vom Erdboden verschluckt ist, erfährt J von seiner Kollegin, dass K bereits seit 40 Jahren tot sei. Für J steht sogleich fest, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Er reist kurzerhand in die Vergangenheit, um das Übel bei der Wurzel zu packen. Dabei muss er herausfinden, dass sein Partner einige gut gehütete Geheimnisse hatte, deren Ausmaß J erst durch das Zusammentreffen mit dem jungen K erahnen kann.
Coole Outfits, bizarre Kreaturen, ein mysteriöser Auftrag und das Ganze nun im Retro-Look der New Yorker Sechzigerjahre: Die Geschichte des dritten Teils kommt erfrischend und originell daher und trumpft diesmal sogar mit 3D-Optik auf. Regie führte wie bereits bei den Vorgänger-Filmen Barry Sonnenfeld, wobei sich das Drehbuch erneut auf das Comic von Lowell Cunningham gründet. Als junger K ist nun Darsteller Josh Brolin ("True Grit - Vergeltung") mit im Bunde.

Quelle: mediabiz.de
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Teilnahmebedingungen für Online-Gewinnspiele

1. Gewinnspiel

Die Gewinnspiele werden von der Hertener Stadtwerke GmbH, Herner Straße 21, 45699 Herten, ggf. in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern, durchgeführt.

Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er sämtliche Fragen bzw. Anmeldeformulare ausfüllt.

Die Teilnahme an diesen Online-Gewinnspielen ist kostenlos und freiwillig.

2. Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Versorgungsgebiet der Hertener Stadtwerke GmbH wohnen.

Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel liegt nur dann vor, wenn sämtliche personenbezogene Angaben des Teilnehmers vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.

Jeder Teilnehmer darf nur einmal an einem Online-Gewinnspiel teilnehmen, es sei denn die Hertener Stadtwerke GmbH weist auf die Möglichkeit einer mehrfachen Teilnahme ausdrücklich hin.

Die Teilnahme an einem Gewinnspiel steht nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Ware der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Weder der Erwerb einer Ware und/oder Dienstleistung noch die Freigabe der Daten der Teilnehmer zu Marketingzwecken erhöhen die Gewinnchancen.

3. Ausschluss vom Gewinnspiel

Mitarbeiter der Hertener Stadtwerke GmbH und Personen, die mit der Durchführung des Gewinnspiels betraut sind sowie deren jeweilige Angehörige und Mitbewohner ihres Haushaltes sind nicht teilnahmeberechtigt.

Die Hertener Stadtwerke GmbH behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen kann der Gewinn auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert und ein Ersatzgewinner ausgelost werden.

4. Durchführung des Gewinnspiels

Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegen der Hertener Stadtwerke GmbH.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur innerhalb der jeweils genannten Frist möglich. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Einsendung bei der Hertener Stadtwerke GmbH maßgebend.

Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los.

Je Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich außer die Hertener Stadtwerke GmbH weist auf die Möglichkeit eines mehrfachen Gewinns ausdrücklich hin.

Die Gewinner werden von der Hertener Stadtwerke GmbH benachrichtigt, und eventuell auf www.hertener-stadtwerke.de namentlich veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Die Hertener Stadtwerke GmbH ist berechtigt, die Daten des Gewinners an den Partner zu übermitteln, um so eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Falls der Hertener Stadtwerke GmbH nur die E-Mail-Anschrift des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per Email benachrichtigt, ansonsten auf dem Postwege.

Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Gewinnmitteilung (bei Ticketgewinnen 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn), so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Für die Richtigkeit der angegebenen EMail/Post-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich.

Ein Anspruch auf Barauszahlung, Änderung oder Umtausch eines Gewinns besteht nicht.

5. Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe

Die Daten, die im Zusammenhang mit dem Online-Gewinnspiel erhoben werden, werden von der Hertener Stadtwerke GmbH ausschließlich zur Durchführung des Online-Gewinnspiel verarbeitet. Eine Verarbeitung für andere Zwecke erfolgt nicht. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, wenn diese die Hertener Stadtwerke GmbH bei der Durchführung des Gewinnspiels unterstützen (z.B. Postdienstleister zum Versand des Gewinnes). Nach Beendigung des Gewinnspiels werden Ihre Daten gelöscht bzw. für die weitere Verarbeitung gesperrt, soweit dies beispielsweise zur Gewährleistung von Garantieansprüchen erforderlich ist.

6. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die Hertener Stadtwerke GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder  Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann die Hertener Stadtwerke GmbH von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind ausgeschlossen.

7. Haftung

Die Hertener Stadtwerke GmbH wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet. Die Hertener Stadtwerke GmbH sichert keine Beschaffenheiten der Gewinne zu. Ausstattungen können von den jeweiligen Abbildungen abweichen.

Ansprüche, welche sich auf die erhaltenen Gewinne beziehen, sind unmittelbar an den Partner zu richten, die die Gewinne herausgeben.

Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewinner erfolgen ohne Gewähr.

Die Hertener Stadtwerke GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn dass solche Schäden von der Hertener Stadtwerke GmbH (deren Organen, Mitarbeitern oder  Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

8. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen der Gewinnspielbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Gewinnspielbedingungen unberührt.

Diese Gewinnspielbedingungen können jederzeit von der Hertener Stadtwerke GmbH ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

Teilnahmebedingungen als pdf-Download