FAQ
An dieser Stelle haben wir Fragen zusammengefasst, die uns häufig von Kunden gestellt werden. Sie haben eine Frage und finden hier nicht die richtige Antwort? Dann schicken Sie uns einfach eine E-Mail.
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Wo bekomme ich Auskünfte über die Strompreise der Hertener Stadtwerke?
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Die einzelnen Tarife können Sie der Rubrik Tarife unter hertenstrom entnehmen. Darüber stehen Ihnen unsere Mitarbeiter direkt vor Ort im Kundenzentrum Studio B in der Hertener Innenstadt bei Tariffragen gerne zur Verfügung:
- Studio B
Jakobstraße 6
45699 Herten
Telefon: (02366) 307-123
- Studio B
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Wo kann ich Schäden an der Straßenbeleuchtung melden?
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Hinweise über Schäden an den Straßenbeleuchtungsanlagen in Herten können bei der Werkswarte der Hertener Stadtwerke telefonisch unter 02366/307-190 gemeldet werden.
Zudem können Sie unser Online-Formular nutzen.
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Warum wird mein Stromzähler geeicht und der meines Nachbarn nicht?
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Stromzähler müssen gemäß Eichvorschrift alle 16 Jahre geeicht werden. Nach diesem Zeitraum werden - mit Hilfe eines Stichprobenverfahrens - Stromzähler einer bestimmten Serie geprüft. Nach bestandener Prüfung erhalten Stromzähler gleicher Serie, die nicht in die Stichprobe gekommen sind, eine weitere Einsatzerlaubnis von fünf Jahren.
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Muss ich den Wechsel meines Zähler bezahlen?
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Eichbehördliche Zähler sind kostenfrei.
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Wann muss ich als Bauherr den Antrag für einen Netzanschluss stellen? Und welche Kosten entstehen dabei?
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Der Netzanschluss sollte vor Baubeginn beantragt werden. Die Kostenkalkulation der Hertener Stadtwerke richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und hat eine Gültigkeit von sechs MOnaten. Mehr Infos zum Hausanschluss finden Sie hier.
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Wann wird der Netzanschluss hergestellt?
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Der Anschluss wird hergestellt, wenn der Rohbau fertig oder der Hausanschlussraum geschlossen ist.
