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Anpassung unserer Grundversorgungsverträge (Tarifverträge) an die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)/Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Am 8. November 2006 sind die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Stromgrundversorgungsverordnung/StromGVV) bzw. die "Verordnung über Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (Gasgrundversorgungsverordnung/GasGVV) in Kraft getreten. Sie ersetzen künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) bzw. Gas (AVBGasV) und gelten automatisch für alle neuen sowie nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträge (Tarifverträge).

Die vor dem 13. Juli 2005 abgeschlossenen Tarifverträge mit grundversorgten Haushaltskunden - das sind Kunden, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke beziehen - werden ab dem 1. März 2007 auf den Inhalt der Allgemeinen Bedingungen der Hertener Stadtwerke GmbH vom 1. März 2007 umgestellt. Eine Preisanpassung ist damit nicht verbunden.

Die Verordnungen über die Allgemeinen Bedingungen, die Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweils maßgeblichen Allgemeinen Preise stehen Ihnen in unserem Kundenzentrum StudioB (Jakobstr. 6) zur Verfügung.

Folgende Downloads stehen Ihnen zudem zur Verfügung:


 

BAUSTELLEN IM STADTGEBIET

Übersicht aller Baustellen im Hertener Stadtgebiet

 

COPA CA BACKUM

Copa Ca Backum – Das Wellness- und Spaßbad in Herten

 

HERTENER SIEDLUNGEN

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Sie möchten wissen, ob Ihr Stromverbrauch im Durchschnitt liegt und wie sie ihn optimieren können?

 

Kontakt

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Herner Str. 21
45699 Herten

Tel. 02366/307-0
Fax: 02366/307-127

E-Mail: stadtwerke@herten.de