Neue Ergänzende Bedingungen zum 1.8.2010
Die Hertener Stadtwerke weisen auf die folgenden geänderten Ergänzenden Bedingungen hin, die ab 1. August 2010 gültig sind:
- Ergänzende Bedingungen der Hertener Stadtwerke GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit
Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz bzw. Gas aus dem Niederdrucknetz (Grundversorgungsverordnung
Strom bzw. Gas - StromGVV/GasGVV)
Gültig ab 1. August 2010 - Ergänzende Bedingungen der Hertener Stadtwerke GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)
Gültig ab 1. August 2010 - Ergänzende Bedingungen der Hertener Stadtwerke GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
(Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)
Gültig ab 1. August 2010
