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Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

Was regelt die Heizkostenverordnung?

Bei zentraler Beheizung und Warmwasserbereitung regelt die HeizkostenV, wie die Kosen auf die Gebäudenutzer verteilt werden. Ausschlaggebend dafür ist der jeweilige Verbrauch. So soll ein Anreiz geschaffen werden, Heizenergie einzusparen.

Davon ausgenommen sind besonders energieeffiziente Gebäude, zum Beispiel Passivhäuser. Hier wäre die Erfassung der Verbrauchsdaten teuerer als die zu erwartende Heizkostenersparnis.

Wie werden die Heizkosten verteilt?

Die Verteilung der Heizkosten richtet sich nach dem energetischen Standard des Gebäudes:

  • Die Heizenergiekosten werden zu 70 % verbrauchsabhängig auf den Nutzer verteilt, wenn die Wärmeleitungen größtenteils gedämmt sind, aber den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht entsprechen, und die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden.
  • Die Heizkosten werden bei allen anderen Gebäuden mit überwiegend gedämmten Wärmeleitungen zu 50 bis 70 % verbrauchsabhängig auf die Nutzer verteilt.
  • Sind die Wärmeleitungen im Gebäude überwiegend ungedämmt, erfolgt die Verteilung der Heizkosten verbrauchsabhängig zu 50 % auf den Nutzer.

Wie werde ich über meinen Verbrauch informiert?

Ist der Energieverbrauch abgelesen, müssen die Werte innerhalb von einem Monat an den Nutzer übermittelt werden. Wenn der Verbraucher die Daten selbst abrufen kann, entfällt die Mitteilungspflicht.

Wie werden die Kosten für die Warmwasserbereitung verteilt?

Die Kosten für den Energieanteil der Warmwasserbereitung werden gemessen am tatsächlichen Verbrauch auf die Nutzer verteilt. Der Verbrauch ist idealerweise mit einem Wärmemengenzähler für Warmwasser zu ermitteln. Dieser wird ab 2014 Pflicht.  Auch bei der Warmwasserbereitung gilt eine Ausnahme für Passivhäuser.

Wie kann ich den Verteilungsschlüssel ändern?

Der Eigentümer kann den Verteilungsschlüssel durch Maßnahmen zur Energieeinsparung ändern, zum Beispiel durch den Einbau einer neuen Heizungsanlage oder die Verbesserung der Wärmedämmung der Fassade. Solche Änderungen müssen den Nutzern mitgeteilt werden.
Vermieter, die ihren Verteilungsschlüssel transparent machen möchten, können ihren Mietern eine Verbrauchsanalyse zur Verfügung stellen. Die Kosten dafür können allerdings auch auf die Mieter umgelegt werden.