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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Wozu dient das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz?

Dieses Gesetz soll dazu beitragen, den Anteil der Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen. Bisher bezieht Deutschland nur etwas mehr als 6 Prozent seiner Wärme aus Erneuerbaren Energien. Dabei wird mehr als die Hälfte der Endenergie, die in Deutschland verbraucht wird, für die Kälte- und Wärmeerzeugung benötigt. Fast drei Viertel davon werden durch Mineralöl und Heizgas gedeckt.

Um welche Energieformen geht es im EEWärmeG?

  • Geothermie (Erdwärme)
  • Umweltwärme (der Luft oder dem Wasser entnommene Wärme außer Abwärme)
  • solare Strahlungsenergie (Solarthermie)
  • Biomasse (laut Biomasserverordnung)

Abwärme, die aus technischen Prozessen oder baulichen Anlagen stammt, zählt nicht zu den Erneuerbaren Energien.

Welche Auflagen muss ich laut EEWärmeG erfüllen?

Wenn Sie ein Haus bauen wollen, müssen Sie Ihren Wärmeenergiebedarf anteilig durch erneuerbare Energien decken. Folgende Alternativen stehen zur Wahl:

  • Solare Strahlungsenergie: min. 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs
  • Gasförmige Biomasse: min. 30 Prozent des Wärmeenergiebedarfs
  • Flüssige Biomasse: min. 50 Prozent des Wärmeenergiebedarfs
  • Feste Biomasse: min. 50 Prozent des Wärmeenergiebedarfs
  • Geothermie: min. 50 Prozent des Wärmeenergiebedarfs
  • Umweltwärme: min. 50 Prozent des Wärmeenergiebedarfs