Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Wozu dient das Erneuerbare-Energien-Gesetz?
Mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) soll der Ausbau Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung gefördert werden. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung mindestens 30 Prozent betragen und danach weiter kontinuierlich erhöht werden.
Um welche Energieformen geht es im EEG?
- Windenergie
- Wasserkraft
- solare Strahlungsenergie
- Geothermie (Erdwärme)
- Biomasse (einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas)
- Grubengas (ist eigentlich keine Erneuerbare Energie, wird aber vom Gesetz eingeschlossen, weil sich die CO2- und Methanbilanz durch die Verwertung verbessert)
Welche Erneuerbaren Energien kommen in der Region infrage?
In unserer Region werden hauptsächlich Windenergie, Geothermie und solare Strahlungsenergie (vor allem durch Photovoltaikanlagen und die Nutzung von Umgebungswärme) genutzt.
Was muss ich beim Bau einer Photovoltaikanlage beachten?
- Klären Sie zunächst mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen – in Herten also mit den Hertener Stadtwerken – ob ein Anschluss an das bestehende Versorgungsnetz möglich ist. Dies gilt selbstverständlich auch für andere Anlagen zur Stromerzeugung.
- Achten Sie auf die Ausrichtung und den Neigungswinkel der Dachfläche. Optimal sind Südrichtung und ein Neigungswinkel von 35°. Bei Süd-West- oder Süd-Ost-Ausrichtung und einem Neigungswinkel bis 50° vermindert sich der Ertrag aber nur um rund 7 Prozent.
- Informieren Sie sich vorab beim Gewerbeamt und Finanzamt. Als Eigentümer einer Photovoltaik-Anlage sind Sie automatisch Unternehmer – die eingespeiste Energie wird Ihnen vergütet.
Wie viel Geld bekomme ich für meinen Solarstrom?
Momentan liegt der Vergütungsanspruch bei Anlagen mit maximal 30kWpeak bei 34,05 Cent pro Kilowattstunde. Im Oktober 2010 soll der Vergütungsanspruch noch einmal auf 33,03 Cent pro Kilowattstunde sinken. Der Vergütungszeitraum beträgt 20 Jahre ab dem Jahr nach der Inbetriebnahme. Bindend für die Höhe der Vergütung sind das Jahr der Inbetriebnahme, die Größe der Anlage und die Aufstellungsart.
Kann ich den von meiner Anlage produzierten Strom auch selbst nutzen?
Das ist seit 2009 möglich. Der Vergütungsanspruch verringert sich ab einer Eigennutzung von bis zu 30 Prozent der erzeugten Energie um 16,38 Cent auf 17,67 Cent pro Kilowattstunde. Bei einer Eigennuntzung über 30 Prozent verringert er sich um 12 Cent auf 22,05 Cent pro Kilowattstunde – unabhängig vom Einkaufspreis bie Ihrem Energieversorger. So soll ein Anreiz zur Eigennutzung geschaffen werden.
