Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009

Was regelt die EnEV?
Die EnEV regelt folgende Bereiche:
- Energieausweise für Bestandsgebäude und Neubauten
- Energetische Mindestanforderungen von Neubauten
- Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
- Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie die Warmwasserversorgung
- Energetische Inspektion von Klimaanlagen
- Ordnungswidrigkeiten
Für welche Gebäude gilt die EnEV?
Die EnEV gilt für alle beheizten und gekühlten Gebäude und Gebäudeteile. Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt oder gekühlt werden (etwa Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (etwa Zelte), oder die einer ganz speziellen Nutzung dienen (etwa Ställe).
Welche Änderungen gibt es gegenüber der EnEV 2007?
Die Neuauflage erhöht das Anforderungsniveau an Neubauten und Bestand deutlich. Eine weitere Novelle soll mit der EnEV 2012 erfolgen. Wesentliche Änderungen in der EnEV 2009 sind:
- Erhöhung der primärenergetischen Anforderungen
- Einführung des REferenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude
- Einführung eines neuen Bilanzierungsverfahrens (DIN V 18599) für Wohngebäude. Es kann alternativ zu den bisherigen Verfahren (DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) verwendet werden. Wichtig ist, dass das zu berechnende Gebäude und das Referenzgebäude im gleichen Verfahren bilanziert werden. Für den Eigentümer erzielen die bisherigen Verfahren häufig bessere Ergebnisse.
- Der Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes H’T bezieht sich nun auf die Einbindung des Gebäudes und teilweise auf die Größe. So haben zum Beispiel frei stehende Einfamilienhäuser einen niedrigeren H’T einzuhalten als andere Wohngebäude.
- Die primärenergetische Bewertung von Strom wird auf den Faktor 2,6 verringert.
- Nachtspeicherheizungen sollen Schritt für Schritt außer Betrieb genommen werden.
- Bezirksschornsteinfegermeister überprüfen, ob Nachrüstverpflichtungen und anlagentechnische Bestimmungen eingehalten werden.
- Die Qualifikationsanforderungen für Aussteller von Energieausweisen steigen.
- Es sind private Nachweise vorzubringen. Die zuständigen Behörden kontrollieren stichprobenartig die erbrachten Nachweise.
