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Darstellung


Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages bzw. Messrahmenvertrages im Verteilnetzgebiet der Hertener Stadtwerke GmbH

Voraussetzung für das Tätigwerden eines dritten Messstellenbetreibers oder Messdienstleisters ist gemäß § 2 Abs. 1 Messzugangsverordnung (MessZV) der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Netzbetreiber und dem Dritten.

Mit der am 09.09.2010 in Kraft getretenen Festlegung der Bundesnetzagentur zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK6-09-034; BK7-09-001) hat die Bundesnetzagentur erstmalig standardisierte Verträge vorgegeben, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und einem dritten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ausgestalten. Die Standardrahmenverträge sind nach Vorgabe des Beschlusses für Neuabschlüsse ab dem 15.10.2010 anzuwenden.

Messstellenrahmenvertrag/Messrahmenvertrag

  • Den Messstellenrahmenvertrag der Bundesnetzagentur finden Sie hier (pdf-Download)
  • Den Messrahmenvertrag der Bundesnetzagentur finden Sie hier (pdf-Download)

Technische Mindestanforderungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Gemäß § 21b Abs. 3 S. 2 EnWG gibt der Netzbetreiber einheitlich für sein Netzgebiet technische Mindestanforderungen und Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität der Messeinrichtung vor. Das Recht des Netzbetreibers zur Vorgabe dieser Mindestanforderungen an die Messeinrichtung ist auch in § 12 Abs. 1 des Messstellenrahmenvertrages vorgesehen.

  • Die technischen Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb Strom (TMA – Strom) finden Sie hier (pdf-Download)
  • Die technischen Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb Gas (TMA – Gas) finden Sie hier (pdf-Download)
  • Die Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität finden Sie hier (pdf-Download).

Ergänzende Regelungen

Gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 und 4 des Messstellenrahmenvertrages und Messrahmenvertrages können im beiderseitigen Einverständnis der Vertragsparteien ergänzende Regelungen vereinbart werden. Die Ergänzenden Regelungen der Hertener Stadtwerke GmbH werden zzt. erarbeitet.

Sofern Sie den Abschluss des Vertrages mit uns beabsichtigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter, Herr Knels (Tel. 02366/307-181) oder Herr Anhuth (Tel. 02366/307-155) - E-Mail


 

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Kontakt

Hertener Stadtwerke GmbH
Herner Str. 21
45699 Herten

Tel. 02366/307-0
Fax: 02366/307-127

E-Mail: stadtwerke@herten.de