Stromkennzeichnung
Warum muss der gelieferte Strom gekennzeichnet werden?
Die Stromkennzeichnungspflicht besteht aufgrund des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005. Geregelt ist diese im § 42 des EnWG. Die erstmalige Durchführung der Stromkennzeichnung ist dort ab 15. Dezember 2005 vorgeschrieben. Ziel ist es, den Kunden- und Verbraucherschutz zu gewährleisten und umfassende Informationen für die Endverbraucher zur Verfügung zu stellen.
Wie wird der Strommix ermittelt?
Basis ist der seit Oktober 2005 fertig gestellte Leitfaden der Stromkennzeichnung. Dieser wurde von Mitgliedsunternehmen des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft (AGFW) und des Fachverbandes für Energie-Marketing und -Anwendung (HEA) entwickelt. Dieser legt das Vorgehen der Ermittlung fest und ist somit als einheitliche branchenübergreifende Lösung zu verstehen, welcher die Informationskette von der Erzeugung bis zum Vertrieb abbildet. Bei der Ermittlung der Werte für 2009 wird dabei auf die Ist-Werte im Strombezug des Jahres 2007 zurückgegriffen.
Welche Probleme ergeben sich bei der Stromkennzeichnung?
Ein Nachweis ist nur in Bezug auf die Stromherkunft, d.h. die Erzeugung möglich. Der tatsächliche Transport von Elektrizität kann nicht nachgewiesen werden.
Wer muss die Stromkennzeichnung durchführen?
Die Pflicht zur Veröffentlichung der Stromkennzeichnung haben alle Energieversorgungsunternehmen, die in Deutschland Letztverbraucher beliefern. Nach § 42 des EnWG sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, in ihren Rechnungen bzw. Anlagen zur Rechnung und in Werbematerial, das auf den Verkauf von Strom ausgerichtet ist, die Anteile der einzelnen Energieträger anzugeben. Durch diese Information sollen die Endkunden über den Gesamtenergieträgermix ihres Energieversorgungsunternehmen informiert werden.
Was beinhaltet das Stromkennzeichen?
Das Stromkennzeichen macht Angaben zu den Energieträgern. Hierbei wird nach Kernkraft, fossilen und sonstigen Energieträgern sowie erneuerbaren Energien unterschieden. Unter fossilen und sonstigen Energieträgern wird die Stromerzeugung z.B. aus Braun- und Steinkohle, Erdgas und aus dem fossilen Anteil von Müllverbrennungsanlagen summiert. Erneuerbare Energien spiegeln die umweltfreundliche Erzeugung aus Wasser- und Windkraft oder auch Solarenergie wider. Zusätzlich zu den Energieträgern werden Angaben zu den Umweltauswirkungen dargestellt. Diese zeigen einerseits den radioaktiven Abfall, der bei der der Erzeugung des Stroms aus Kernenergie entsteht, andererseits den CO²-Ausstoß, der mit der Nutzung des jeweiligen Energieträgers einhergeht. Beide Werte werden in g/kWh dargestellt.
Welche Vergleichswerte machen dem Kunden eine Einschätzung der Werte möglich?
Das Stromkennzeichen beinhaltet Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland, die zum Vergleich mit den Werten des Energieversorgungsunternehmens herangezogen werden können. Diese Werte basieren ebenfalls auf dem Jahr 2007 und werden vom BDEW angegeben.
Stromkennzeichnung der Hertener Stadtwerke als pdf-Datei
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2010
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2009
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2008
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2007
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2006
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2005
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2004
Fragen zur Stromkennzeichnung beantworten unsere Mitarbeiter unter der Rufnummer 02366/307-123.
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