Grundversorgung/Ersatzversorgung
Am 13. Juli 2005 trat das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft. Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Hertener Stadtwerke bis 01.07.2009 Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im Netzgebiet Herten.
Aus diesem Grund geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Hertener Stadtwerke für die Versorgung von Haushaltskunden* mit Elektrizität und Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Hertener Stadtwerke für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden bzw. für die Gasversorgung von Tarifkunden entsprechen.
Die heute gültigen Tarifpreise und Versorgungsbedingungen (AVBEltV bzw. AVBGasV) gelten bis auf weiteres unverändert. Mit dieser Information erfüllen wir die Vorgaben des Gesetzgebers.
Die Allgemeinen Bedingungen und Tarife können während der Geschäftszeiten in unserem Kunden- und Beratungszentrum StudioB in der Hertener Innenstadt (Jakobstr. 6) eingesehen werden.
(*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den eigenen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.)
Mehr Infos zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz finden Sie hier.




